Regenwassernutzungsanlagen
nach dem Stand der Technik 2 für dieVerwendung von
Regenwasser zum Zwecke der WC-Spülung, Gartenbewässerung und zum
Wäschewaschen in privaten oder öffentlichen Gebäuden stellen kein
hygienisches Risiko
für die Nutzer dar. Entscheidend für einen dauerhaft sicheren Betrieb
und wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz der Regenwassernutzung bei
den entsprechenden öffentlichen Stellen sind die fachgerechte
Planung und
Bauausführung, regelmäßige Wartung sowie strikte Einhaltung der
geltenden Rechtsvorschriften und Normen.
Sieben
Antworten auf oft gestellte Fragen 1
1.
Sind im Regenwasserspeicher gefährliche Krankheitserreger
vorhanden und
können sie sich dort vermehren ?
Nein
!
Gesundheitlich
bedeutsame Bakterien kommen typischerweise nicht bzw. nur kurzfristig in
äußerst geringer Konzentration im Regenwasser vor. Alle bislang
bekannten Untersuchungen zeigen, dass das Dachablaufwasser von geeigneten
Standorten eine i.d.R. deutlich bessere Wasserqualität
aufweist, als sie
von Seiten des Gesetzgebers für Badegewässer gefordert
wird. Vogelkot ist bei den meisten Regenwassernutzungsanlagen die einzige,
realistische Quelle von möglichen Krankheitserregern. Solche
Krankheitserreger benötigen Wärme und ein ausreichend hohes
Nährstoffangebot,
um sich außerhalb eines Wirtsorganismus vermehren zu
können. Da im
Regenwasser solche Lebensbedingungen nicht vorkommen,
sterben hygienisch
relevante Bakterien selbst dann ab, wenn sie in hoher Zahl
experimentell
dazugegeben werden-siehe folgende Tabelle:
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2.
Bestehen gegen die Nutzung von Regenwasser hygienische
Bedenken ?
Nein
!
Durch die strikte Trennung vom Trinkwassernetz spielen die üblichen
Infektionswege - wie Verschlucken, ein längerer Ganzkörperkontakt oder
das intensive Einatmen von Sprühnebel - beim bestimmungsgemäßen
Gebrauch des Regenwassers keine Rolle. Beispielsweise gilt für die
Toilettenspülung, dass die Infektionsgefahr durch das Regenwasser im
Vergleich zur möglichen Gefährdung durch die fort
zu spülenden
Ausscheidungen vernachlässigbar ist. Selbst letztere wird in der
hygienischen Fachliteratur als sehr gering eingeschätzt.
3.
Kann Regenwasser zum Wäschewaschen verwendet werden?
Ja
! Umfangreiche Untersuchungen haben gezeigt, dass bei Verwendung von
Regenwasser weder das Waschergebnis
verschlechtert
noch der Keimgehalt der schrankfertigen Wäsche erhöht wird.
Der Bakterieneintrag in die
Waschmaschine durch schmutzige Wäsche ist um ein Vielfaches höher als
der Eintrag durch Regenwasser!
Bereits
während des Waschvorgangs, spätestens aber beim Trocknen werden
die
Bakterien - unabhängig von der Herkunft des verwendeten Waschwassers
-
weitestgehend entfernt oder abgetötet. Wegen der sehr geringen Härte des Regenwassers muss zudem deutlich weniger Waschmittel zudosiert werden.
4. Muss das Regenwasser vor
der Nutzung desinfiziert werden ? Nein
!
Eine Desinfektion ist nicht notwendig! Sie wäre zudem durch
vermehrten Energie-, Material- oder Chemikalieneinsatz gegenüber den
Zielen eines nachhaltigen Umgangs mit Wasser kontraproduktiv. Auch
desinfiziertes Regenwasser stellt noch lange kein Trinkwasser dar, es können
somit durch eine Desinfektion keine zusätzlichen Verbraucherstellen angeschlossen
werden.
5. Muss das Regenwasser regelmassig,
z. B. jährlich, untersucht werden?
Nein
!
Die Aussagekraft von Einzeluntersuchungen ist viel zu gering und der
Aufwand ist, vor allem finanziell, hoch. Für einzelne
Reihenuntersuchungen und zu Forschungszwecken sollten die
bakteriologischen Grenzwerte der EG-Badegewässerrichtlinie und nicht die
der Trinkwasserverordnung als Bewertungsgrundlage herangezogen werden.
6. Ist die Regenwassernutzung auch für den öffentlichen Bereich zu
empfehlen ? Ja
!
Die Nutzung von Regenwasser stellt, wie dargelegt, kein grundsätzliches
hygienisches Risiko dar. Deshalb ist die Installation von
Regenwasseranlagen nach dem Stand der Technik 2 auch in öffentlichen
Gebäuden zu empfehlen.
7. Welche - für die hygienische Sicherheit relevanten - Vorschriften
sind
bei Planung, Bau und Betrieb einer
Regenwassernutzungsanlage
zu
beachten? Die strikte Einhaltung der Rechtsvorschriften und Normen seitens der
Planer, Installationsbetrieben und Betreiber, ist für den Schutz der öffentlichen
Trinkwasserversorgung unabdingbar.
In den wichtigsten rechtlichen und technischen Vorschriften
(Trinkwasserverordnung, DIN 1986, DIN 1988, DIN 1989, DIN 2000 und DIN
2001) sind u.a. folgende Punkte zwingend vorgeschrieben:
-
Strikte
Trennung zwischen Trinkwasser- und Regenwassernetz.
- Nachspeisung
von Trinkwasser in den Regenwasserspeicher oder in den
Nachspeisebehälter nur im freien Auslauf oberhalb des
höchstmöglichen Wasserstandes (Rückstauebene) zum Schutz des öffentlichen
Netzes vor Rückstaueffekten. -
Dauerhafte
und eindeutige Kennzeichnung aller Regenwasserleitungen (unter
Putz mit Trassenband, auf Putz
mit Klebefahnen sowie aller Zapfstellen).
-
Zapfstellen
für Regenwasser sind gegen unbefugte oder unbeabsichtigte
Entnahme
- vor allem durch Kinder- zu sichern (z.B. mittels abnehmbarer
Steckschlüssel
oder abschließbarer Ventiloberteile ).
- Sicherung
gegen das Eindringen von Schmutzwasser (Rückstau) aus der
Abwasserkanalisation.
Weiterführende
Literatur:
Lücke,
F.-K. (1998): Betriebswasser
in Trinkwasserqualität - Sinn oder Unsinn?; Schriftenreihe fbr Band 3,
31-46
Nolte,
E (1996): Neue Erkenntnisse
zur Qualität und Hygiene von Regenwasseranlagen; Schriftenreihe fbr Band
1, 51-72
Holländer,
R er al. (1996): Mikrobiologisch-hygienische Aspekte bei der Nutzung von
Regenwasser als Betriebswasser für Toilettenspülung, Gartenbewässerung,
und Wäschewaschen; Gesundheitswesen 58, 288-293
Fbr
(Hrsg.): fbr-Reader 1 >Hygienische Aspekte der Regenwassernutzung<;
fbr Darmstadt 1999
Hessisches
Umweltministerium: Berücksichtigung hygienischer Belange in öffentlichen
Einrichtungen, die mit einer Regenwassernutzungsanlage ausgestattet sind;
Erlass vom 04.02.1999; StAnz.
Hessen 10/1999 S. 709
Senatsverwaltung
für Bau- und Wohnungswesen (Hrsg.): Merkblatt >Betriebswassernutzung
in Gebäuden<; Berlin 1995
1
Quelle:
fbr Top 2
2
Stand der Technik nach DIN 1989
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